Vorbereitung

  • Aufttraggeber erläutert, welchen Sachverhalt es zu begutachten gilt.
  • Entsprechend der Aufgabenstellung bzw. der zur Verfügung gestellten Unterlagen, wird der Ortstermin vorbereitet. 

Ortstermin

  • Das Bauwerk, die einzelnen Bauteile, die Ausführung von Einzelgewerken oder Unstimmigkeiten, der Vergleich von IST- und Soll-Zustand werden in Augenschein genommen und in einem Protokoll festgehalten.
  • Bei Bedarf werden Probeentnahmen, Materialuntersuchungen, Bauteilöffnungen durchgeführt. 

Dokumentation

  •  Auf Wunsch werden die Sachverhalte in Form eines Gutachtens festgehalten
  • Dokumentation der festgestellten Sachverhalte des Ortstermin in Form einer Stellungnahme oder eines ausführlichen Gutachtens

Honorar

  • Das Honorar wird nach tatsächlichem Aufwand in Stunden berechnet, zzgl. anfallender Nebenkosten (An-und Abfahrt, Bildmaterial, Ausfertigungen, Schreibkraft etc.)
  • Zusatzleistungen wie Materialuntersuchungen, Probeentnahmen, Bauteilöffnungen etc. werden gesondert abgerechnet.
  • Für definierte Aufgaben/Leistungen können Pauschalen vereinbart werden.