Vorbereitung
- Aufttraggeber erläutert, welchen Sachverhalt es zu begutachten gilt.
- Entsprechend der Aufgabenstellung bzw. der zur Verfügung gestellten Unterlagen, wird der Ortstermin vorbereitet.
Ortstermin
- Das Bauwerk, die einzelnen Bauteile, die Ausführung von Einzelgewerken oder Unstimmigkeiten, der Vergleich von IST- und Soll-Zustand werden in Augenschein genommen und in einem Protokoll festgehalten.
- Bei Bedarf werden Probeentnahmen, Materialuntersuchungen, Bauteilöffnungen durchgeführt.
Dokumentation
- Auf Wunsch werden die Sachverhalte in Form eines Gutachtens festgehalten
- Dokumentation der festgestellten Sachverhalte des Ortstermin in Form einer Stellungnahme oder eines ausführlichen Gutachtens
Honorar
- Das Honorar wird nach tatsächlichem Aufwand in Stunden berechnet, zzgl. anfallender Nebenkosten (An-und Abfahrt, Bildmaterial, Ausfertigungen, Schreibkraft etc.)
- Zusatzleistungen wie Materialuntersuchungen, Probeentnahmen, Bauteilöffnungen etc. werden gesondert abgerechnet.
- Für definierte Aufgaben/Leistungen können Pauschalen vereinbart werden.